Präambel des Sozialpakts, 1944. | Brüssel, Allgemeines Staatsarchiv, Archiv VBO, 1394
Der Sozialpakt
Die soziale Sicherung und der Versorgungsstaat
Am 20. April 1944, mitten im Krieg, unterzeichneten mehrere Gewerkschaftsführer und Arbeitgeber den „Vorentwurf sozialer Solidarität“. Die Vorschläge in diesem Dokument, besser bekannt als der Sozialpakt, veränderten die Gesellschaft tiefgreifend.
Vor 1940 genossen Arbeitnehmer einen begrenzten Sozialschutz. Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen konnten sich über dessen Ausweitung nicht einigen. Aber die Zwangsmaßnahmen der Nazibesatzung und die Radikalisierung der Arbeiterbewegung während des Krieges sorgten für eine Annäherung.
1941 begannen einige Arbeitgeber und hohe Gewerkschaftler miteinander zu verhandeln. Das Ergebnis war der Sozialpakt. Darin kamen sie überein, nach dem Krieg ein ständiges Dialogsystem zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen einzurichten und eine starke soziale Sicherung auszubauen.
Nach der Befreiung ließ der sozialistische Arbeits- und Sozialminister Achille Van Acker kein Gras über die Sache wachsen. Auf der Grundlage der erreichten Übereinkunft erließ er im Dezember 1944 ein Gesetz, das die soziale Sicherung einführte. In den Jahrzehnten danach erlangte der Sozialpakt als Fundament des Versorgungsstaatesauch Wohlfahrtsstaat genannt, nach dem englischen welfare: Wohlfahrt einen fast mythischen Status.
Gent, Amsab-ISG, fo003470
Arbeiterinnen blockieren das Werkstor der Nähgarnfabrik „Filature et Filteries Réunies“ in Aalst während des Generalstreiks von 1936. Durch den wochenlangen Streik erzwangen die Arbeitnehmerinnen u.a. eine Woche bezahlten Urlaub.
Die soziale Sicherung und der Versorgungsstaat
Ende des 19. Jahrhunderts entstanden dank des Kampfes der Arbeiterbewegung die ersten Formen des Sozialschutzes. Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionskassen sollten Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Altersarmut absichern. Es waren zumeist freiwillige Versicherungen, zu denen die Arbeitgeber selten etwas beitrugen. Allerdings wurden die Initiativen oft von der lokalen oder nationalen Regierung unterstützt.
Während der Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre herrschte Massenarbeitslosigkeit. Im Westen wuchs bei vielen der Glaube, dass es einen stärkeren Sozialschutz brauchte. In Belgien war der Sozialpakt von 1944 das Sprungbrett, dies zu verwirklichen. Sofort nach dem Krieg wurde für (fast) alle Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung gegen Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit eingerichtet, zusammen mit Systemen für Renten und Kindergeld. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten hierfür Beiträge ein. Die Regierung kontrollierte und bezuschusste das System. Gewerkschaften, Krankenkassen und Kindergeldkassen sorgten für die Auszahlungen.
Die soziale Sicherung war nicht perfekt. Selbstständige und manche Arbeitnehmer hatten zunächst keinen Zugang dazu. Auch Jugendliche und Frauen blieben oft außen vor. Das System ging hauptsächlich von in Vollzeit arbeitenden, männlichen Hauptverdienern aus. Dennoch bildete die soziale Sicherung die Grundlage des Versorgungsstaates nach dem Krieg.
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