Präambel des Sozialpakts, 1944. | Brüssel, Allgemeines Staatsarchiv, Archiv VBO, 1394

Macht & Widerstand
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1944
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Der Sozialpakt

Die soziale Sicherung und der Versorgungsstaat

Am 20. April 1944, mitten im Krieg, unterzeichneten mehrere Gewerkschaftsführer und Arbeitgeber den „Vorentwurf sozialer Solidarität“. Die Vorschläge in diesem Dokument, besser bekannt als der Sozialpakt, veränderten die Gesellschaft tiefgreifend.

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Vor 1940 genossen Arbeitnehmer einen begrenzten Sozialschutz. Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen konnten sich über dessen Ausweitung nicht einigen. Aber die Zwangsmaßnahmen der Nazibesatzung und die Radikalisierung der Arbeiterbewegung während des Krieges sorgten für eine Annäherung.

1941 begannen einige Arbeitgeber und hohe Gewerkschaftler miteinander zu verhandeln. Das Ergebnis war der Sozialpakt. Darin kamen sie überein, nach dem Krieg ein ständiges Dialogsystem zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen einzurichten und eine starke soziale Sicherung auszubauen.

Nach der Befreiung ließ der sozialistische Arbeits- und Sozialminister Achille Van Acker kein Gras über die Sache wachsen. Auf der Grundlage der erreichten Übereinkunft erließ er im Dezember 1944 ein Gesetz, das die soziale Sicherung einführte. In den Jahrzehnten danach erlangte der Sozialpakt als Fundament des Versorgungsstaatesauch Wohlfahrtsstaat genannt, nach dem englischen welfare: Wohlfahrt einen fast mythischen Status.

<p>Arbeiterinnen blockieren das Werkstor der Nähgarnfabrik „Filature et Filteries Réunies“ in Aalst während des Generalstreiks von 1936. Durch den wochenlangen Streik erzwangen die Arbeitnehmerinnen u.a. eine Woche bezahlten Urlaub.</p>

Gent, Amsab-ISG, fo003470

Arbeiterinnen blockieren das Werkstor der Nähgarnfabrik „Filature et Filteries Réunies“ in Aalst während des Generalstreiks von 1936. Durch den wochenlangen Streik erzwangen die Arbeitnehmerinnen u.a. eine Woche bezahlten Urlaub.

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Die soziale Sicherung und der Versorgungsstaat

Ende des 19. Jahrhunderts entstanden dank des Kampfes der Arbeiterbewegung die ersten Formen des Sozialschutzes. Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionskassen sollten Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Altersarmut absichern. Es waren zumeist freiwillige Versicherungen, zu denen die Arbeitgeber selten etwas beitrugen. Allerdings wurden die Initiativen oft von der lokalen oder nationalen Regierung unterstützt.

Während der Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre herrschte Massenarbeitslosigkeit. Im Westen wuchs bei vielen der Glaube, dass es einen stärkeren Sozialschutz brauchte. In Belgien war der Sozialpakt von 1944 das Sprungbrett, dies zu verwirklichen. Sofort nach dem Krieg wurde für (fast) alle Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung gegen Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit eingerichtet, zusammen mit Systemen für Renten und Kindergeld. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten hierfür Beiträge ein. Die Regierung kontrollierte und bezuschusste das System. Gewerkschaften, Krankenkassen und Kindergeldkassen sorgten für die Auszahlungen.

Die soziale Sicherung war nicht perfekt. Selbstständige und manche Arbeitnehmer hatten zunächst keinen Zugang dazu. Auch Jugendliche und Frauen blieben oft außen vor. Das System ging hauptsächlich von in Vollzeit arbeitenden, männlichen Hauptverdienern aus. Dennoch bildete die soziale Sicherung die Grundlage des Versorgungsstaates nach dem Krieg.

Fokuspunkte

Löwen, KADOC-KU Leuven

Interprofessionelle Vereinbarungen sorgten ab 1960 für neue soziale Vorteile. Rerum Novarum-Umzug der christlichen Arbeiterbewegung in Antwerpen, 1962.

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Gewerkschaften und Arbeitgeber werden zu Sozialpartnern

Schon vor dem Zweiten Weltkrieg standen Arbeiter und Angestellte ihren Arbeitsgebern nicht mehr machtlos gegenüber. Dank ihrer großen Anhängerschaft und erfolgreicher Streiks hatten die sozialistischen und christlichen Gewerkschaften sich Anerkennung als Vertreter der Arbeitnehmerschaft erworben. Ab 1919 entstanden beispielsweise in einigen Wirtschaftssektoren paritätischgleich in der Anzahl besetzte Komitees, in denen Gewerkschaften und Arbeitgeber über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandelten.

Aber abgesehen von einigen Großbetrieben hatten die Gewerkschaften wenig zu sagen. Der „Klassenkampf“ blieb darum wichtiger als der Dialog. Bessere soziale Bedingungen erzwangen die Arbeitnehmer durch Aktionen. Der wochenlange Generalstreik von 1936 sorgte beispielsweise für den ersten gesetzlich vorgeschriebenen bezahlten Urlaub von sechs Tagen im Jahr.

Der Sozialpakt läutete Veränderungen ein. Der Dialog auf Augenhöhe zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollte die Norm werden. Neue Gesetze verankerten dieses Prinzip in offiziellen Dialogorganen, angefangen beim nationalen Zentralen Rat für die Wirtschaft über die paritätisch besetzten Komitees pro Wirtschaftssektor bis hin zu Betriebsräten in größeren Firmen. Streiks waren nach wie vor nicht ausgeschlossen, aber erwartet wurde, dass Zusammenarbeit wichtiger werden würde als der Kampf.

Dass dieses Dialogsystem in den folgenden Jahrzehnten gut funktionierte, hatte viel mit dem Wirtschaftswachstum der Nachkriegszeit und dem Anstieg der Arbeitsproduktivität zu tun. Die Zahl sozialer Konflikte ging zurück. Gewerkschaften und Arbeitgeber schlossen ab 1960 berufsübergreifende Vereinbarungen, in denen für alle Arbeitnehmer im Privatsektor eine Basispaket sozialer Vorteile vereinbart wurde.

Sociaal overleg 1998.

Gent, Amsab-ISG, fo023944, Dieter Telemans/Rechte SOFAM Belgien

Die flämischen Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) besprechen sich mit der flämischen Regierung, 1998.

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Aktuelle Herausforderungen für den Versorgungsstaat

Bis heute bestimmen die soziale Sicherung und der soziale Dialog die Gesellschaft in bedeutendem Maß. Aber beide stehen auch vor großen Herausforderungen.

Seit den 1970er-Jahren erschwerten Wirtschaftskrisen die Finanzierung der sozialen Sicherung. Hohe Arbeitslosenzahlen sorgten für geringere Einkünfte und mehr Ausgaben. Die Arbeitgeber waren weniger bereit, zu einem System mit einem der höchsten Lohnkosten in Europa beizutragen. Für sie wurde internationale Wettbewerbsfähigkeit wichtiger als Produktivität. Manche Arbeitgeber stellten auch den sozialen Dialog in Frage: Sie glaubten nicht mehr an große Übereinkünfte zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen.

Außerdem veränderte sich die Gesellschaft selbst. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es durch den Babyboom keinen Mangel an Arbeitskräften, und „Vollbeschäftigung“ war ein Ziel der Politik. Aber im 21. Jahrhundert gingen die Babyboomerdie beiden Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren durch eine hohe Geburtenrate gekennzeichnet, daher spricht man vom Babyboom in Rente und es gab weniger junge Leute, die ihren Platz einnehmen konnten. Dadurch stiegen die Rentenausgaben, während die Beiträge neu hinzugekommener Arbeitnehmer sanken.

Hinzu kommt das Bewusstsein, dass die Menschen, die die soziale Sicherung am meisten brauchen, oft weniger davon profitieren als die sozial und finanziell schon Stärkeren. Letztere finden nämlich leichter den Weg zu verschiedenen Leistungen und Zuwendungen. Neue Formen flexibler Arbeit bedeuten auch einen geringeren Zugang zu sozialer Sicherung. Die Armutsproblematik erweist sich als nur schwer lösbar.

Gent, Amsab-ISG, fo014888

Die Schalter der Arbeitslosen- und Streikstelle der sozialistischen Gewerkschaft in Antwerpen, 1920er Jahre.

Brüssel, Cegesoma/Staatsarchiv

Eine Aktivität der Unie van Hand- en Geestesarbeiders (Union der Hand- und Kopfarbeiter). Dieser mit der Neuen Ordnung sympathisierende „Einheitsgewerkschaft“ kam 1940 unter Druck der deutschen Besatzung zustande. Streiken war verboten.

Kommunistische Partij.
Brüssel, CArCoB Fotosammlung

Unmittelbar nach der Befreiung war die Kommunistische Partei aufgrund ihrer Rolle im Widerstand ein bedeutender politischer Faktor in Belgien. Die Radikalisierung von Links erklärt zum Teil die Bereitschaft der Arbeitgeber, dem Konsensmodell zuzustimmen.

Gent, Amsab-ISG, fo004645, Louis Van Cauwenbergh

Der Brügger Sozialist Achille van Acker war einer der Architekten der sozialen Sicherung der Nachkriegszeit.

Belga Image, 910316

Durch die Staatsreform erhielten die Sozialpartner auch einen Sitz in der flämischen Abstimmungs- und Debattenkultur. Im Jahr 1985 wurde der Sozialwirtschaftliche Rat Flanderns (SERV) eingerichtet.

Erfahren Sie mehr über dieses Thema

ACW
Panorama

Bron: VRT archief, KADOC,Smalfilmstudio, Archief Emiel Hendriks – 12 mei 1983

Sociale zekerheid
Histories – Achiel Van Acker , Journaal

Bron: VRT archief, AMSAB – 26 jan 1999

Sachbuch


Brepoels Jaak
Wat zoudt gij zonder ‘t werkvolk zijn? De geschiedenis van de Belgische arbeidersbeweging 1830-2015

Van Halewyck, 2015. 

Gerard Emmanuel
De schaduw van het interbellum België, 1918-1939

Lannoo, 2017.

Gerard Emmanuel (red.)
De christelijke arbeidersbeweging in België

2 dln., UPL, 1991. 

Luyten Dirk & Vanthemsche Guy (red.)
Het Sociaal Pact van 1944. Oorsprong, betekenis en gevolgen

VUBPress 1995. 

Luyten Dirk
Het Sociaal Pact van 20 april 1944: kanttekeningen bij een politieke tekst

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Luyten Dirk
Sociaal-economisch overleg in België sedert 1918

VUBPress, 1995. 

Ongena Ophelia
Een geschiedenis van het sociaaleconomisch overleg in Vlaanderen (1945-2010). 25 Jaar SERV

Academia Press, 2010. 

Peiren Luc
Wij zijn de AC: 100 jaar Algemene Centrale ABVV, 200 jaar syndicale geschiedenis

AMSAB, 2008. 

Vanthemsche Guy
De beginjaren van de sociale zekerheid in België, 1944-1963

VUB Press, 2014. 

Vercauteren Gregory
In naam van de sociale vooruitgang: de rol van de overheid in het sociaal overleg in België (1944-1981)

Acco, 2007. 

Fiktionales


Van Den Broeck Walter
Groenten uit Balen

De Bezige Bij, 1972. 

Raskin Brigitte
Het koekoeksjong

Kritak, 1995. 

Zielens Lode
Moeder, waarom leven wij?

Houtekiet, 1999. 

Comics


Linthout Willy & Urbanus
De avonturen van Urbanus. Het gewassen brein (nr. 169)

Standaard Uitgeverij, 2016.

Geschiedenis van de Belgische sociale zekerheid